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16.02.09

Staatliche Beihilfen: Grünes Licht für Krisenmaßnahme zugunsten derdeutschen Realwirtschaft

 

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Beihilfemaßnahme genehmigt, mit der Deutschland dem verstärkten Finanzierungsbedarf mittelständischer Unternehmen für Forschung und Entwicklung (FuE) in der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise Rechnung tragen will. Dazu wird das bestehende „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“, kurz ZIM, vorübergehend so angepasst, dass bis zum 31. Dezember 2010 Unternehmen mit bis zu 1 000 (statt bislang 250) Beschäftigten ZIM-Beihilfen für Forschung und Entwicklung erhalten können. Deutschland wird zu diesem Zweck zusätzliche 900 Mio. EUR bereitstellen. Nach Auffassung der Kommission entspricht die Maßnahme den EU-Regeln über staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (siehe IP/06/1600 und MEMO/06/441), da die vorgesehenen Schwellenwerte eingehalten werden und Anreize zu verstärkter FuEuI-Tätigkeit geschaffen werden.


EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „FuE-Vorhaben sind in der Regel mit erheblichen Risiken verbunden. In der derzeitigen Krise ist es für kleinere Unternehmen besonders schwierig, sich Kapital zu beschaffen, da der Finanzmarkt extrem risikoadvers ist. Die europäische Wirtschaft ist jedoch auf eine umfangreiche Forschungs- und Entwicklungstätigkeit angewiesen, wenn sie sich international behaupten will. Durch das ZIM werden Unternehmen ermutigt, weiterhin in die Zukunft zu investieren. Zugleich zeigt sich an diesem Programm, dass die Mitgliedstaaten die EU-Beihilfevorschriften dazu nutzen können, der Krise zu begegnen.“

 

Die Ausweitung des ZIM auf Unternehmen mit bis zu 1 000 Beschäftigten und die Aufstockung der ZIM-Mittel um 900 Mio. EUR auf insgesamt 2,4 Mrd. EUR sind Teil des Konjunkturpakets II, mit dem die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in Deutschland abgefedert werden sollen.

 

Im Rahmen des ZIM sollen marktwirksame FuE-Vorhaben mit einer Laufzeit von ein bis zwei Jahren finanziell gefördert werden. Auf diese Weise will die Bundesregierung mittelständische Unternehmen dazu ermutigen, ihre FuE-Anstrengungen unvermindert fortzusetzen, damit sie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben. Deutschland beabsichtigt, nach dem 31. Dezember 2010 zu den alten ZIM-Förderregeln zurückzukehren. Sollten auch nach diesem Zeitpunkt Änderungen erforderlich sein, so wird Deutschland die Kommission entsprechend unterrichten.

 

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N 65/2009 zugänglich gemacht. Über neu im Internet veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.


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